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   BGH, 22.01.1960 - 4 StR 540/59   

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https://dejure.org/1960,447
BGH, 22.01.1960 - 4 StR 540/59 (https://dejure.org/1960,447)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1960 - 4 StR 540/59 (https://dejure.org/1960,447)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1960 - 4 StR 540/59 (https://dejure.org/1960,447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltsgemäßes Verhalten gegenüber offensichtlich unachtsamen, verkehrsungewandten, erkennbar hochbetagten oder gebrechlichen Personen in Straßenverkehr - Überraschung von Fußgängern durch das Herannahen eines Kraftfahrzeugs - Reichweite des Vertrauensgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 1

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 97
  • NJW 1960, 1069 (Ls.)
  • NJW 1960, 831
  • MDR 1960, 519
  • MDR 1960, 693
  • JR 1960, 189
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1956 - 4 StR 74/56

    Kinder im Straßenverkehr - Begleitung durch Erwachsene - Schutzbereich der

    Auszug aus BGH, 22.01.1960 - 4 StR 540/59
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings - ebenso wie die von der Verteidigung zur Begründung der Revision angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts und der Oberlandesgerichte - wiederholt ausgesprochen, ein Kraftfahrer brauche weder damit zu rechnen, daß ein erwachsener Fußgänger versuchen werde, kurz vor seinem Fahrzeug die Fahrbahn zu betreten, noch darauf gefaßt zu sein, daß ein Fußgänger, der beim Überschreiten der Fahrbahn vor oder in der Mitte der Straße anhält, unerwartet weiter in seine Fahrbahn laufen werde (vgl. BGHSt 3, 49; VRS 10, 381 = NJW 1956, 800 Nr. 18; VRS 13, 468).
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 195/52

    Stellen von strengeren Anforderungen an die Aufmerksamkeit im Staßenverkehr bei

    Auszug aus BGH, 22.01.1960 - 4 StR 540/59
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings - ebenso wie die von der Verteidigung zur Begründung der Revision angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts und der Oberlandesgerichte - wiederholt ausgesprochen, ein Kraftfahrer brauche weder damit zu rechnen, daß ein erwachsener Fußgänger versuchen werde, kurz vor seinem Fahrzeug die Fahrbahn zu betreten, noch darauf gefaßt zu sein, daß ein Fußgänger, der beim Überschreiten der Fahrbahn vor oder in der Mitte der Straße anhält, unerwartet weiter in seine Fahrbahn laufen werde (vgl. BGHSt 3, 49; VRS 10, 381 = NJW 1956, 800 Nr. 18; VRS 13, 468).
  • BGH, 04.04.2023 - VI ZR 11/21

    Reichweite des Vertrauensgrundsatzes hinsichtlich des verkehrsgerechten

    Er braucht aber weder damit zu rechnen, dass ein erwachsener Fußgänger versuchen wird, kurz vor seinem Fahrzeug die Fahrbahn zu betreten, noch darauf gefasst zu sein, dass ein Fußgänger, der beim Überschreiten der Fahrbahn vor oder in der Mitte der Straße anhält, unerwartet weiter in seine Fahrbahn laufen werde, solange er bei verständiger Würdigung aller Umstände keinen Anlass hat, an dem verkehrsgerechten Verhalten des Fußgängers zu zweifeln (vgl. Senatsurteile vom 21. Mai 1968 - VI ZR 19/67, VersR 1968, 848, 849, juris Rn. 10; vom 7. Februar 1967 - VI ZR 132/65, VersR 1967, 457, 458, juris Rn. 18 f.; vom 24. November 1959 - VI ZR 213/58, VersR 1960, 495, 496; vom 7. Juli 1959 - VI ZR 154/58, VersR 1959, 833; vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 267/55, VersR 1957, 128; BGH, Urteile vom 22. Januar 1960 - 4 StR 540/59, BGHSt 14, 97, 99, juris Rn. 6 mwN; vom 15. März 1956 - 4 StR 74/56, BGHSt 9, 92, 94, juris Rn. 9).
  • BGH, 19.05.1970 - VI ZR 40/69

    Fußgänger - Mitverschulden - Dunkelheit - Annäherungsgeschwindigkeit

    Eine solche falsche Reaktion stellt aber dann kein Verschulden dar, wenn jemand in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren besonderen Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht die zur Verhütung des Unfalls richtigen und sachgemäßen Maßnahmen trifft, sondern in verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (BGH Urt. v. 3. Dezember 1957 - VI ZR 251/56 - VersR 1958, 165; Urt. v. 29. Oktober 1959 - II ZR 30/58 - VersR 1960, 82; Urt. v. 22. Januar 1960 - 4 StR 540/59 - VRS 18, 302; Urt. v. 10. Januar 1967 - VI ZR 85/65 - VersR 1967, 348).
  • BGH, 15.02.1977 - VI ZR 71/76

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers

    Fehlreaktionen von Fußgängern infolge unnötiger und u.U. verwirrender Warnzeichen sind für den Kraftfahrer oft voraussehbar und begründen dann sein Verschulden an dem nachfolgenden Zusammenprall mit dem Fußgänger (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 3 StR 994/51, VRS 5, 130, 132 und vom 22. Januar 1960 - 4 StR 540/59, VRS 18, 302 ; ferner Senatsurteile vom 30. Januar 1962 - VI ZR 122/61, VersR 1962, 360 und vom 10. Januar 1967 - VI ZR 85/65,- VersR 1967, 348 ).
  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 204/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einem vor dem

    Der Führer eines ordnungsmäßig überholenden Fahrzeugs braucht nach dem Vertrauensgrundsatz nicht damit zu rechnen, daß aus dem für ihn nicht einsehbaren Räume unmittelbar vor dem überholten Fahrzeug plötzlich Fußgänger auftauchen und die Fahrbahn zu überqueren versuchen (vgl. BGH Urteil vom 22. Januar 1960 - 4 StR 540/59 - MDR 60, 519; o.a. Urteil VI ZR 11/62; BGHSt 13, 169, 176) [BGH 27.05.1959 - 4 StR 49/59] .
  • BGH, 07.10.1960 - 4 StR 382/60
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  • BVerwG, 02.12.1969 - I WD 7.69

    Zueignung einer Filzrolle von geringem Wert - Bewertung der Schwere der Tat -

    Denn da ein verschuldeter Verbotsirrtum auch im Disziplinarrecht weder den Tatvorsatz noch die Schuld des Täters ausschließt (BDH 1, 67, 68), berührt die Frage, ob der Täter ohne Verbotsirrtum oder in verschuldetem Verbotsirrtum gehandelt hat, lediglich die Strafzumessung (BayObLG JR 1960, 189).
  • BGH, 10.11.1961 - 4 StR 421/61

    Fußgäger auf Straßenmitte - Überquerungsmöglichkeit - Kraftfahrer - Angemessener

    Bemerkt sei nur, daß das von der Revision angeführte Urteil BGHSt 14, 97 (Rechtssatz in NJW 1960, 1069 Nr. 22) für die Beantwortung der aufgeworfenen Frage nichts besagt; in diesem Urteil wurde dem Angeklagten die Berufung auf den Vertrauensgrundsatz nicht deshalb versagt, weil er die später verunglückte Fußgängerin nicht (rechtzeitig) bemerkt hätte, sondern deshalb, weil er "die angesichts des bisherigen Verhaltens der Fußgängerin auch weiterhin gebotene Vorsicht" außer acht ließ und weiter fuhr, obwohl er Anlaß zum Zweifel hatte, ob die Fußgängerin seine Vorbeifahrt abwarten werde.
  • BGH, 14.08.1964 - 4 StR 262/64

    Rechtsmittel

    Nach der Erfahrung liegt es nahe, daß Fußgänger, die auf der Fahrbahn einer nicht besondere breiten Straße durch Hupzeichen eines schon nahe herangekommenen, schnellfahrenden Kraftfahrzeuges überrascht werden, erschrecken und sich unsachgemäß verhalten (BGHSt 14, 97, 100) [BGH 22.01.1960 - 4 StR 540/59].
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